Laubbläser Zeiten: wann du blasen darfst
Im Wohngebiet darfst du den Laubbläser nur werktags von 9 bis 13 und von 15 bis 17 Uhr laufen lassen, an Sonn- und Feiertagen gar nicht. In Dorf- und Mischgebieten gilt diese Einschränkung nicht. Welcher Fall bei dir zutrifft, hängt am Bebauungsplan und nicht am Ortsschild.
- Wohngebiet: werktags 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr. Sonst bleibt das Gerät aus.
- Sonn- und Feiertage: ganztägig verboten.
- Samstag zählt als Werktag, Samstagvormittag ist also erlaubt.
- Dorf-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebiete: die Zeiten der 32. BImSchV greifen dort nicht.
- Akku statt Benzin ändert an der Rechtslage nichts.
Die Regel steht in der 32. BImSchV
Die Laubbläser Zeiten kommen nicht von der Gemeinde und nicht vom Nachbarn, sondern aus der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, kurz 32. BImSchV, § 7. Die Verordnung arbeitet mit zwei Stufen.
Stufe eins trifft alle im Anhang genannten Geräte, also auch Rasenmäher, Heckenscheren und Motorsägen: In den geschützten Gebieten dürfen sie an Sonn- und Feiertagen ganztägig und werktags zwischen 20 und 7 Uhr nicht betrieben werden.
Stufe zwei gilt zusätzlich für die vier lautesten Gartengeräte, nämlich Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Für die kommt werktags ein Betriebsverbot von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr und von 17 bis 20 Uhr obendrauf.
Zieht man beides zusammen, bleibt ein schmales Fenster übrig. Damit kannst du jederzeit selbst ablesen, ob du gerade darfst:
| Zeit | Rasenmäher, Heckenschere | Laubbläser, Laubsammler |
|---|---|---|
| Werktags 7 bis 9 Uhr | erlaubt | verboten |
| Werktags 9 bis 13 Uhr | erlaubt | erlaubt |
| Werktags 13 bis 15 Uhr | erlaubt | verboten |
| Werktags 15 bis 17 Uhr | erlaubt | erlaubt |
| Werktags 17 bis 20 Uhr | erlaubt | verboten |
| Werktags 20 bis 7 Uhr | verboten | verboten |
| Sonn- und Feiertage | verboten | verboten |
Diese Tabelle gilt für die geschützten Gebiete. Welche das sind, steht im nächsten Abschnitt, und genau daran hängt für die meisten hier in der Gegend die ganze Antwort. Deine Gemeinde kann strengere Ruhezeiten festlegen, dann gilt die strengere Regel.
Wohngebiet oder Dorfgebiet: das ist der Knackpunkt
Die Betriebszeiten des § 7 gelten nur in bestimmten Baugebieten: in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, in Kleinsiedlungsgebieten, in Sondergebieten, die der Erholung dienen, in Kur- und Klinikgebieten, in Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten.
Nicht erfasst sind Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbe- und Industriegebiete. Und das ist für unsere Ecke die entscheidende Nachricht. Viele gewachsene Ortskerne im Landkreis Dillingen sind Dorf- oder Mischgebiet, weil dort Landwirtschaft, Handwerk und Wohnen nebeneinander liegen. Die Neubaugebiete am Ortsrand sind dagegen fast immer als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Zwei Straßen Unterschied können also bedeuten, dass beim einen das Mittagsfenster gilt und beim anderen nicht.
Und auch außerhalb der Wohngebiete gilt kein Freibrief. Das bayerische Feiertagsrecht schützt die Sonn- und Feiertagsruhe unabhängig davon, und jede Gemeinde kann über eine eigene Verordnung zusätzliche Ruhezeiten festlegen, etwa über Mittag.
Ausnahmen, die es wirklich gibt
- EU-Umweltzeichen: Die Verordnung nimmt Geräte aus, denen das gemeinschaftliche Umweltzeichen zuerkannt wurde und die entsprechend gekennzeichnet sind. Wer sich darauf berufen will, muss das Zeichen am Gerät nachweisen können. Ein Aufkleber mit einem Blatt darauf oder das Wort Eco im Modellnamen reichen dafür nicht.
- Gefahrenabwehr: Bei Unwetter, Schneefall oder einer sonstigen Gefahr für Menschen, Umwelt oder Sachwerte ist der Einsatz auch außerhalb der Zeiten zulässig, soweit er erforderlich ist. Das deckt die umgestürzte Fichte am Sonntagmorgen ab, nicht das wöchentliche Auffrischen der Einfahrt.
- Strengere Regeln vor Ort: Länder und Kommunen dürfen weiter gehen. In Berlin dürfen Laubbläser zum Beispiel grundsätzlich nur von September bis Februar eingesetzt werden. Prüf also immer, was deine Gemeinde geregelt hat.
- Einzelfallgenehmigung: Für begründete Sonderfälle können die zuständigen Behörden Ausnahmen zulassen. Zuständig ist bei uns das Landratsamt.
Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, entscheidet die zuständige Behörde im Einzelfall. In der Praxis ist der Anruf des Nachbarn beim Ordnungsamt allerdings meist das größere Problem als der Bescheid.
Ändert ein Akku-Laubbläser etwas?
Rechtlich nicht. Die 32. BImSchV unterscheidet nicht nach Antriebsart, sondern nach Geräteart. Ein Akku-Blasgerät ist ein Laubbläser im Sinne des Anhangs, und die Zeiten gelten genauso. Der einzige Weg an der Einschränkung vorbei führt über das EU-Umweltzeichen, nicht über den Akku.
Praktisch sieht es anders aus. Ein Akkugerät startet sofort, läuft deutlich leiser und bläst dir keine Abgase ins Gesicht, wenn du eine Stunde am Hof stehst. Für die typische Hoffläche reicht meist ein Handblasgerät aus dem AK-System. Wer größere Flächen macht, kommt an einem Rückentragegerät nicht vorbei, weil Blaskraft mit dem Gewicht in der Hand irgendwann nicht mehr zusammengeht.
Welches Gerät zu deiner Fläche passt, haben wir im Beitrag Welcher STIHL Laubbläser ist der richtige durchgespielt. Die aktuellen Modelle findest du in unserer Kollektion STIHL Laubbläser, die passenden Akkus und Ladegeräte in der STIHL Akkuserie.
Fünf Dinge, die den Ärger kleiner machen
- Nicht auf Vollgas arbeiten. Die meisten Blasgeräte haben Leistungsstufen, und trockenes Laub auf glattem Pflaster braucht selten mehr als die mittlere. Weniger Drehzahl heißt weniger Lärm und mehr Akkulaufzeit.
- Zur Mitte hin blasen. Wer das Laub in Bahnen auf einen Haufen in der Mitte treibt, ist schneller fertig als jemand, der es einmal quer über den Hof bis zur Grenze schiebt.
- Nasses Laub liegen lassen. Gegen pappnasses Laub kommt kein Bläser an. Da ist der Rechen schneller, und du sparst dir die halbe Stunde Lärm.
- Düse flach halten. Auf Kies, Rindenmulch und in Beeten reißt ein steil gehaltener Strahl das halbe Material mit. Flach führen und mit Abstand arbeiten.
- Kurz Bescheid sagen. Wer dem Nachbarn sagt, dass er zwanzig Minuten braucht, hat fast nie Ärger. Beschwerden entstehen meist dann, wenn jemand am Samstag um sieben ohne Vorwarnung anfängt.
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